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Änderungen der 60. IATA DGR 2019

Lithiumlabel
Lithiumlabel

Es gab zum Jahreswechsel 2019 mal wieder einige kleine Änderungen in den IATA Gefahrgutvorschriften, dies betrifft, wen wundert es, mal wieder das Thema Lithiumbatterien. Ab 01.01.2019 müssen Batterien, die komplettt unter die Gefahrgutvorschriften fallen, nun von einigen anderen Gefahrgutklassen getrennt werden, dies wurde aber schon 2018 angekündigt.

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Seminare für diagnostische Proben

Egal ob Sie in einer Arztpraxis, einem Studienzentrum oder an einer Uni-Klinik arbeiten, alle Personen die diagnostische Proben (UN3373) mit oder ohne Kühlmittel wie z. B.  Trockeneis verschicken benötigen eine Schulung nach IATA / ICAO, wenn diese Sendungen mit einem Flugzeug transportiert werden. Wir bieten Ihnen speziell auf diese Fälle zugeschnittene Schulungen an. Es gibt dabei zwei verschiedene Versionen:

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ICAO/IATA-Schulungen 2019

Jahresübersicht über unser Schulungsprogramm 2019 nach ICAO/IATA

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über geplante Luftfracht Gefahrgut Schulungen nach ICAO / IATA. Es sind nicht alle Personalkategorien (Pk) als offene Schulungen geplant, aber gerne führen wir diese auf Anfrage durch. Alle Schulungen bieten wir auch als Inhouseschulung an. Hier eine Übersicht als PDF-Download

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ICAO/IATA-Schulungstermine 2025

Unsere Schulungstermine für 2025 sind jetzt komplett hinterlegt, Sie finden sie über die Anmeldeseite im unteren Bereich, aufgeteilt nach Modulen. Weitere Module oder Inhouse-Schulungen gerne auf Anfrage.

Schulungsort: HAMBURG (außer bei Angabe Online)

A – Versender (ehemals Pk-1)  

A – Grundkurse – 890,- €

Alle offenen Grundkurse werden ohne die Klasse 7 (radioaktiv) abgehalten. Auf Wunsch kann ein vierter Tag für die Klasse 7 hinzugebucht werden (Preis bis zu 420,- €, je nach Teilnehmerzahl).

17. – 19.02.2025              A-G-FEB25
22. – 24.04.2025                A-G-APR25
02. – 04.06.2025                A-G-JUN25
15. – 17.09.2025                A-G-SEP25
17. – 19.11.2025                A-G-NOV25

A – Refresher

Nur Tag 1  + 2 ohne radioaktiv – 610,- €
Alle drei Tage inkl. radioaktiv – 790,- €

13. – 15.01.2025                A-R-JAN-25
24. – 26.02.2025                A-R-FEB -25
24. – 26.03.2025                A-R-MAR-25
28. – 30.04.2025                A-R-APR-25
12. – 14.05.2025                A-R-MAI-25
22. – 24.09.2025                A-R-SEP-25
24. – 26.11.2024                A-R-NOV-25

A – Versender(ehemals Pk-1) beschränkt auf diagnostische Proben (UN3373) – 310,- €

02.04.2025 – Online             A-3373APR-25
25.09.2025 – Online             A-3373SEP-25

A – Versender(ehemals Pk-1) beschränkt auf Trockeneis (UN1845) – 310,- €

02.04.2025 – Online             A-1845APR-25
25.09.2025 – Online            A-1845SEP-25

A – beschränkt auf Lithiumbatterien für Versender [der 2.te Tag ist nur für die, die auch eine Versendererklärung (Shipper´s Declaration) erstellen] – 310,- € je Tag

27.03.2024 – Online Refresher        A-LITMAR-25
23. – 24.10.2025 – Online               A-LITOKT-25 

 

C – Spediteure (ehemals Pk-3)

C – Grundkurse – 890,- €

Alle offenen Grundkurse werden ohne die Klasse 7 (radioaktiv) abgehalten. Auf Wunsch kann ein vierter Tag für die Klasse 7 hinzugebucht werden (Preis bis zu 420,- €, je nach Teilnehmerzahl).

17. – 19.02.2025                C-G-FEB25
22. – 24.04.2025                C-G-APR25
02. – 04.06.2025                C-G-JUN25
15. – 17.09.2025                C-G-SEP25
17. – 19.11.2025                C-G-NOV25

C – Spediteure (ehemals Pk-3)

C – Refresher

Nur Tag 1  + 2 ohne radioaktiv – 610,- €
Alle drei Tage inkl. radioaktiv – 790,- €

13. – 15.01.2025                C-R-JAN-25
24. – 26.02.2025                C-R-FEB -25
24. – 26.03.2025                C-R-MAR-25
28. – 30.04.2025                C-R-APR-25
12. – 14.05.2025                C-R-MAI-25
22. – 24.09.2025                C-R-SEP-25
24. – 26.11.2024                C-R-NOV-25

 

F – Annahmepersonal (Airlinemitarb./Luftfrachthandlingsagenten, ehemals Pk 6)

 

F – Grundkurse – 890,- €

Alle offenen Grundkurse werden ohne die Klasse 7 (radioaktiv) abgehalten. Auf Wunsch kann ein vierter Tag für die Klasse 7 hinzugebucht werden (Preis bis zu 420,- €, je nach Teilnehmerzahl).

17. – 19.02.2025                F-G-FEB25
22. – 24.04.2025                F-G-APR25
02. – 04.06.2025                F-G-JUN25
15. – 17.09.2025                F-G-SEP25
17. – 19.11.2025                F-G-NOV25

F – Refresher

Nur Tag 1  + 2 ohne radioaktiv – 610,- €
Alle drei Tage inkl. radioaktiv – 790,- €

13. – 15.01.2025                F-R-JAN-25
24. – 26.02.2025                F-R-FEB -25
24. – 26.03.2025                F-R-MAR-25
28. – 30.04.2025                F-R-APR-25
12. – 14.05.2025                F-R-MAI-25
22. – 24.09.2025                F-R-SEP-25
24. – 26.11.2024                F-R-NOV-25

Weitere Tätigkeitsbereiche/Module und Inhouse-Schulungen gerne auf Anfrage.

Sicherheitsdatenblätter

Aufgrund einiger Anfragen und leider weit verbreiteter
Falschinformationen, hier ein paar Fakten zu Sicherheitsdatenblättern (kurz
SDB, auch SDS oder MSDS). Diese sind z. B. nicht für Lithiumbatterien oder
Feuerlöscher notwendig. Wenn der Hersteller trotzdem eins erstellt, dann hat
man „Glück“. Deshalb findet man im Internet reichlich SDB für Feuerlöscher und
Lithiumbatterien, aber es gibt halt keine Pflicht zur Erstellung und deshalb
auch keinen Anspruch darauf, auch nicht auf eins, das nur maximal zwei Jahre
alt ist oder ähnliche Forderungen. Die Erstellung erfolgte freiwillig und so
verhält es sich auch mit der Aktualisierung.  Auch kann es sein, dass ein
Hersteller SDB herausgibt, in denen z. B. das Löschmittel des Feuerlöschers
genannt ist. Aber Vorsicht, hierbei wird im SDB mit Sicherheit eine andere
UN-Nummer angegeben sein, als die des Feuerlöschers.

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?

Sicherheitsdatenblätter sind zu erstellen, wenn Hersteller,
Formulierer oder Importeure einen Stoff oder Gemisch an einen Anwender liefern
und wenn mindestens eins der folgenden Kriterien zutrifft:

·       der Stoff oder das Gemisch ist gefährlich (gemäß
CLP-Verordnung),

·       der Stoff ist persistent, bioakkumulierbar und
toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar,

·       der Stoff ist in der Kandidatenliste für
zulassungspflichtige Stoffe gelistet ist

Wie man oben lesen kann, steht da nichts von in Geräten oder
Gegenständen. Es ist außerdem nicht üblich, dass es für nicht
geforderte Dinge einen Absatz, Paragraphen oder Gesetz gibt, der die
„Nicht-Notwendigkeit“ darstellt.  Man kann nur auf die entsprechneden Quellen verweisen und das dort halt im Umkehrschluss durch die „Nicht-Nennung“ auch keine Pflicht besteht. Ein wenig gesunder Menschenverstand hilft hierbei ungemein. 😉

Bei einem ähnlichen Beispiel aus der Praxis verlangte das
Gefahrgutannahmepersonal für einen Stoff im Lufttransport eine
Ausnahmegenehmigung. Auf den Hinweis hin, dies sei in den Vorschriften nicht
verlangt, kam die Forderung, das Luftfahrtbundesamt (LBA) möchte doch bitte
bestätigen, dass für diesen Stoff keine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei… 

CBTA – Das neue Schulungssystem ab 2023

Ab dem 01.01.2023 sind die Personalkategorien (Pk´s) im Luftverkehr als Schulungsgrundlage weggefallen. Es gibt jetzt ein neues System, das sich CBTA nennt und einen anderen Grundsatz hat. DIe Mitarbeiter sollen nicht mehr steif nach den Personalkategorien geschult werden, sondern nach dem, was sie tatsächlich in der Praxis benöitgen. Dieser Ansatz hat mit Sicherheit seine Bereichtigung, führt aber zunächst einmal zu einem erheblichem Mehraufwand für alle an der Schulungsplanung Beteiligten.

CBTA steht für Competency Based Training and Assessment (Kompetenzbasiertes Schulungs- und Beurteilungsprogramm) und verlangt einige neue Dinge vom Arbeitgeber. Dieser hat eine Schulungsbedarf Analyse und einen Schulungsplan für alle Mitarbeiter zu erstellen, die mit Lufttransport gefährlicher Güter zu tun haben (könnten). Nach diesem Plan sind die Mitarbeiter zu schulen, dies ist zu kontrollieren, und zu dokumentieren.

Bevor eine Schulung, ob intern oder offen, durchgeführt werden kann, muss dem Schulungsanbieter dazu die TNA – Training Needs Analysis (Schulungsbedarf Analyse von uns kurz Tätigkeitsliste genannt) vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie dies und schicken uns diese zusammen mit der Anmeldung zu. Sollten Sie keine haben, dann teilen Sie uns dies bitte mit, wir unterstützen Sie dabei gerne.

Hier zwei Dateien, die Ihnen nährere Informationen zu diesem Thema liefern, einmal das ICAO DOC 10147 (das Sie dort kostenpflichtig erwerben können, aber mit ein wenig Glück auch kostenfrei finden😉) oder die CBTA_2023_Edion_1 der IATA und die NfL_2022_2_713 des LBA (Luftfahrtbundesamt). Hier gibt es dazu eine Arbeitshilfe zur Umsetzung vom Verband der chemischen Industrie (VCI) der sich zwar hauptsächlich auf die Module A und B bezieht, aber vor allem auf die Verantwortung des Arbeitgebers und die mögliche Umsetzung eingeht.