Ab dem 01.01.2023 sind die Personalkategorien (Pk´s) im Luftverkehr als Schulungsgrundlage weggefallen. Es gibt jetzt ein neues System, das sich CBTA nennt und einen anderen Grundsatz hat. Die Mitarbeiter sollen nicht mehr steif nach den Personalkategorien geschult werden, sondern nach dem, was sie tatsächlich in der Praxis benöitgen. Dieser Ansatz hat mit Sicherheit seine Berechtigung, führt aber zunächst einmal zu einem erheblichen Mehraufwand für alle an der Schulungsplanung Beteiligten.
CBTA steht für Competency Based Training and Assessment (Kompetenzbasiertes Schulungs- und Beurteilungsprogramm) und verlangt einige neue Dinge vom Arbeitgeber. Dieser hat eine Schulungsbedarf Analyse und einen Schulungsplan für alle Mitarbeiter zu erstellen, die mit dem Lufttransport gefährlicher Güter zu tun haben (könnten). Nach diesem Plan sind die Mitarbeiter zu schulen, dies ist zu kontrollieren, und zu dokumentieren. Ab 2025 benötigen wir für einen Refresher das Datum, die Art der letzen Beurteilung(Assessement) und durch wen diese durchgeführt wurde (Name der überprüfenden Person oder Organisation). Wenn die vorherige Schulung durch uns durchgeführt wurde, dann benötigen wir eine TNA (siehe nächster Absatz) nur, wenn diese sich verändert hat oder uns noch nicht vorliegt.
Bevor eine Schulung, ob intern oder offen, durchgeführt werden kann, muss dem Schulungsanbieter dazu die TNA – Training Needs Analysis (Schulungsbedarf Analyse, kurz TNA genannt) vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie dies und schicken uns diese zusammen mit der Anmeldung zu. Sollten Sie keine haben, dann teilen Sie uns dies bitte mit, wir senden Ihnen eine „Ausfüllhilfe“ zu.
Hier ein paar Dateien, die Ihnen nährere Informationen zu diesem Thema liefern, einmal das ICAO DOC 10147 (das Sie dort kostenpflichtig erwerben können, aber mit ein wenig Glück auch kostenfrei finden😉) oder die kostenfreie CBTA_2023_Edion_1 der IATA und die NfL_2022_2_713 des LBA (Luftfahrtbundesamt) und deren Kommentierungen dazu. Hier gibt es eine Arbeitshilfe zur Umsetzung vom Verband der chemischen Industrie (VCI), der sich zwar hauptsächlich auf die Module A und B bezieht, aber auch auf die Verantwortung des Arbeitgebers und die mögliche Umsetzung im Unternehmen eingeht.