
Die Änderungen für das Jahr 2017 sind im Grunde nicht viel mehr wie die Umsetzung der Änderungen zum April 2016 mit ein paar kleinen Zusatzanforderungen. Die Ankündigungen für 2017 (wie z. B. neue Label, die vorherigen dürfen aber noch bis Ende 2018 benutzt werden) sind nun umgesetzt worden. Die reine Lithiumionenbatterien ( UN3480, VA 965) dürfen weiterhin nur noch einen maximalen Ladezustand (SoC) von 30 % aufweisen. Dies gilt sowohl für die erleichterte Form des Versands (Part II, Lithium-Kennzeichen, ohne Versendererklärung)